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Wohnbevölkerung nach Zählsprengel für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.
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Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)
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Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.
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NUTS Regionen
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Siedlungseinheiten für Österreich (31.10.2021)
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Wohnbevölkerung nach Stadtregionen für Österreich. Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes, 1.1.2024, Stadtregionen Abgrenzung 2021.
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Geschützte Landschaftsteile gemäß § 12 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der 1. das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern, 2. naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen, 3. mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder 4. als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig sind, können von der Behörde zu geschützten Landschaftsteilen erklärt werden. Als geschützte Landschaftsteile können seit der Neu-Erlassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes im Jahre 2017 insbesondere auch Ökoflächen aus Flurbereinigungs- und Grundzusammenlegungsverfahren unter Schutz gestellt werden. Dabei sind die z.B. Böschungsflächen, Heckenstreifen, Feldraine, Feuchtflächen und Feldgehölze jeweils Bestandteile von lokalen Biotopverbundsystemen. Die Flächen sind damit vor Zerstörung oder unrechtmäßiger Aneignung besser gesichert. Die Unterschutzstellungsverfahren erfolgen grundsätzlich im Zuge der konzentrierten Verfahren der Agrarbezirksbehörde bzw. durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Wohnbevölkerung nach Gemeinden für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.
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Wohnbevölkerung nach Siedlungseinheiten für Österreich. Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes 31.10.2021, Siedlungseinheiten 31.10.2021.
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Überflutungsflächen HQ 100 des Landes Salzburg, INSPIRE- relevant