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  • Geschützte Landschaftsteile gemäß § 11 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der a) das Landschafts und Ortsbild belebt, b) natur oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist, c) mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder d) als Grünfläche in einem verbauten Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig ist, kann mit der für seine Erhaltung und Erscheinungsform maßgebenden Umgebung mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Luftgütemessstellen des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Überflutungsflächen HQ 100 des Landes Salzburg, INSPIRE- relevant

  • Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Gesetzliche Grundlagen sind das Nationalparkgesetz NPG und die Art. 15a B-VG - Verträge.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • 02.07.2019 Dieser Datensatz beinhaltet alle Geometrien der Vorarlberger Fischereireviere und der dazugehörenden Fischereireviernummern. Ist für INSPIRE gemeldet. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle (jene, die inhaltliche Informationen enthalten): REVIER ... Nummer des Fischereireviers scale .... Angabe des Maßstabes, für das diese Polygone optimal geeignet sind 5000 ... M > 1:10.000 15000 ... M 1:10.000 bis 1:20.000 25000 ... M 1:20.000 bis 1:30.000 40000 ... M 1:30.000 bis 1:50.000 75000 ... M 1:50.000 bis 1:100.000 150000 ... M 1:100.000 bis 1:250.000 300000 ... M < 250.000 Datenquelle: fischereireviere.shp

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2023-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2021-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Wohnbevölkerung nach Zählsprengel für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2021-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.