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  • Enthält die INSPIRE-relevanten Annex I, II und III Themen als Darstellungsdienst.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Der Layer enthält alle Widmungen, die sich in sich nicht überlagern dürfen. Geometrische Basis der Widmungsgrenzen ist die DKM, sofern die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze nicht bewusst abweichen soll. Da gemäß OÖ. ROG 1994 das Gemeindegebiet flächendeckend gewidmet sein muss, sind auch jene Flächen zu widmen, die vom im Planausdruck vollflächig dargestellten Ersichtlichmachungen überlagert werden. Der Layer darf keine Lücken aufweisen. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Regionalen Grünzonen des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Eferding 2 (LGBl.Nr. 84/2023, Datensatz mit Rechtsstand vom 11.12.2023) und des regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Linz-Umland 3 (LGBl.Nr. 98/2018, Datensatz mit Rechtsstand vom 30.11.2018). In regionalen Grünzonen ist eine Baulandneuwidmung im Regelfall nicht möglich.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Überlagerungen in der Widmung Bauland im Flächenwidmungsplan wie z. B: Schutz- oder Pufferzone im Bauland (für bauliche Maßnahmen oder Frei- und Grünflächen). Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Ausweisung jener Abschnitte im überregional wirksamen Biotopverbund (zur Sicherstellung der Vernetzung von Lebensräumen von waldgebundenen Wildtieren mit großflächigen Habitatansprüchen), welche eine stark eingeschränkte Funktionalität aufgrund erheblicher Barrierewirkungen aufweisen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Zonierung des Nationalpark Kalkalpen in Natur- und Bewahrungszone entsprechend dem Oö. Nationalparkgesetz in der jeweils gültigen Fassung der Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen".Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Zonen, in denen die Gewinnung von Kiesen nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich ist. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Ausweisung jener tatsächlichen und potentiellen Lebensräume, welche aufgrund hoher Waldausstattung und vergleichsweise geringer Fragmentierung eine hohe Eignung als Habitate für waldgebundene Großwildarten mit weiträumigen Habitatansprüchen aufweisen und die damit die Quell- bzw. Zielgebiete sowie Trittsteinbiotope im überregionalen Lebensraumverbund darstellen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Zonen, im Geltungsbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur bei Einhaltung der definierten fachlichen Vorbehalte möglich ist. Vorbehaltsbereiche wurden lediglich in den überarbeiteten Bereiche (z.B. Zentralraum 2020) ausgewiesen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Vorbehaltsflächen für öffentliche Zwecke dienende Bauten und Anlagen wie z. B. Schulen, Ämter, Sportplätze, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.